Studie zur Windenergienutzung in der Stadt Werl – Fortschreibung 2023

Bereich:
Umweltplanung

Im Jahr 2014 wurde zuletzt die Studie zur Windenergienutzung der Stadt Werl von November 2012 auf Basis des damaligen Winderlasses NRW aktualisiert. Die Studie ergab neben zwei bereits ausgewiesenen Konzentrationszonen vier neue potenzielle Eignungsgebiete für Konzentrationszonen von Windenergieanlagen (WEA) im Stadtgebiet.

Nachdem 2022 Flächenziele für die Bundesländer gesetzlich vorgegeben wurden, begann die Bezirksregierung Arnsberg, den Regionalplan hinsichtlich der Darstellungen für die Windenergie anzupassen. In diesem Kontext initiierte die Stadt Werl 2023 die Fortschreibung ihrer Windenergiestudie, um geeignete Gebiete für die Windenergie zu ermitteln, die nicht nur zur lokalen Energieversorgung beitragen, sondern auch als wichtige Hinweise für die regionale Planung dienen sollen.

Dabei stellte sich die Frage, welche Planungsvorgaben auf Grund der gesetzlichen Neuregelungen gelten. Der LEP-Entwurf lieferte dazu erste Hinweise, v.a. aber wurden im LANUV-Bericht 142 geeignete Kriterien unter den neuen gesetzlichen Grundlagen dargelegt, die auch dem Bewertungsrahmen der Regionalplanung entsprechen. Ein Teil dieser Kriterien sind aus städtischer Sicht unscharf, und nicht alle Aspekte sind in Werl gegeben. Daneben gibt es aus städtischer Sicht noch weitere Aspekte, die bei einer Windenergieplanung zu berücksichtigen sind, z.B. Sichtachsen auf den historischen Ortskern oder Naturdenkmale. So wurden die Kriterien des LANUV-Berichts auf die kommunale Ebene angepasst.

Zunächst wurden im Rahmen einer gesamtstädtischen Kartierung zwölf Weißflächen mit insgesamt ca. 272 ha identifiziert, davon vier größere Flächen über 10 ha, die sich als Bereiche zur Windenergienutzung in der Regional- und Bauleitplanung eignen. Nach der standortabhängigen Einzelfallprüfung ergaben sich knapp 239 ha Eignungsflächen ohne erkennbare Restriktionen für die Umsetzung von Windenergie.