Potenzialstudie zur Festlegung von Vorrangbereichen für Windenergieanlagen im Stadtgebiet Mönchengladbach

Bereich:
Umweltplanung

Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Fortschreibung des Regionalplans Düsseldorf und der 2015 erfolgten Novellierung des Windenergieerlasses der Landesregierung beabsichtigte die Stadt Mönchengladbach 2016, ihre bislang im FNP ausgewiesenen Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen einer neuen Potenzialstudie zu überprüfen.Während der Bearbeitung wurde auf Basis der fortlaufenden Rechtsprechung und der veränderten Rechtslage bis 2020 die Studie v.a. hinsichtlich der Schutzabstände zu Wohnnutzungen angepasst und zur Entscheidungsfindung drei Planungsszenarien „1.000 m-Szenario“, „Planungsverzicht“ und „Bauleitplan-Szenario“ erstellt.

Um der Windenergie in Mönchengladbach einen ausreichenden Raum zu geben, wurden die Flächen der beiden Szenarien „1.000 m“ und „Bauleitplanung“ empfohlen. Sie ergänzten sich insofern, als das „1.000 m-Szenario“ für privilegierte Anlagen im Außenbereich gilt (6 Flächen) und das Szenario „Bauleitplanung“ ergänzend nicht privilegierte Anlagen in 5 Sondergebieten ermöglichte. So ergab sich ein Potenzial von 11 Flächen für insgesamt 19 neue Anlagen, für die eine Empfehlung ausgesprochen wurde, diese in den Flächennutzungsplan der Stadt aufzunehmen. In der Umsetzung wurde empfohlen, Bebauungspläne für die 5 bereits bestehenden Sondergebiete des Szenario „Bauleitplanung“ mit nicht privilegierten Anlagen aufzustellen, während für die privilegierten Anlagen des „1.000 m-Szenario“ auch Einzelgenehmigungen auf Basis des § 35 Abs. 1 BauGB möglich waren.